Honorar
Kassenpatienten
Bis zur Volljährigkeit ist die Behandlung kostenfrei.
Volljährige Klienten zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten + 10 Euro Rezeptgebühr.
In besonderen Fällen kann die Befreiung von Zuzahlungen bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Privatpatienten
Vor der Behandlung kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Die Kostenübernahme ist bei den privaten Krankenkassen sehr unterschiedlich.
Art und Schwere der Störung, fachliche Qualifikation, Qualität und Quantität der Therapiemittel, individuelle Betreuung und Serviceleistungen fließen in die Preisgestaltung ein.